§ 1 Jede Person oder Gruppe, die die BattleKart-Anlage betritt, erklärt sich vorbehaltlos einverstanden mit der vorliegenden Hausordnung sowie zusätzlichen Bestimmungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, Zugangsvoraussetzungen, …) und Ergänzungen in Form von Aushängen und Piktogrammen in (der Umgebung) der Anlage. Im Übrigen hat jede Person oder Gruppe den Anweisungen und Aufforderungen des Betriebspersonals auf dem Parkplatz, in der Bar sowie auf den Fahrbahnen und in deren Umgebung Folge zu leisten.
§ 2 BattleKart Bispingen ist der Öffentlichkeit zugänglich entsprechend den am Eingang der Anlage und auf der Internetseite bispingen.battlekart.com angeführten Öffnungszeiten.
§ 3 Sofern nicht anders von der Geschäftsleitung genehmigt, ist der Zutritt zur Fahrbahn jedem untersagt, der sich nicht zuvor für eine Partie angemeldet und den Preis dafür entrichtet hat.
§ 4 Die Geschäftsleitung kann jederzeit aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt die vorläufige oder definitive Schließung der Anlage anordnen, ohne dass irgendjemand Anspruch auf Entschädigungszahlungen oder Schadenersatz erheben kann.
§ 5 Der Zugang zu den Gebäuden ist folgenden Personen untersagt:
- Personen mit Tieren (ausgenommen Blindenführhunde bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
- Personen in berauschtem Zustand oder in anormaler Aufregung
- Personen, die unter Einfluss psychotroper Substanzen stehen
- Personen in einem Zustand offensichtlich mangelhafter Hygiene
- Kindern unter 12 Jahren, die nicht von einer volljährigen Person begleitet werden, welche auf sie aufpassen kann (mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern)
§ 6 Rauchen ist in den Gebäuden von BattleKart einschließlich der Lounge verboten.
§ 7 In der BattleKart-Anlage sowie auf der Terrasse ist der Verzehr von Speisen und Getränken, die nicht in unserer Bar gekauft wurden, verboten. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken (selbst solchen, die in unserer Bar gekauft wurden) im Bereich des Einstiegs und auf der Fahrbahn verboten.
§ 8 Es ist untersagt, die anderen Spieler durch Gesten, Handlungen oder Verhaltensweisen, bei denen der Respekt anderen gegenüber und gute Praktiken im Sport missachtet werden, zu verstimmen.
§ 9 BattleKart ist eine Anlage mit familiärer Atmosphäre. Die Geschäftsleitung behält sich daher das Recht vor, Spieler oder Kunden hinauszuweisen, die mit ihren Worten, Gesten oder Verhaltensweisen gegen das verstoßen, was im belgischen Recht gemeinhin als „gute Sitten“ bezeichnet wird. Dies betrifft also alle Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem oder obszönem Bezug und insbesondere im Zusammenhang mit der Fotostation Nacktheit, wenn auch nur teilweise zur Schau gestellt, zum Zwecke des Fotografiertwerdens. Wenn an der Fotostation Aufnahmen gemacht werden, die vom BattleKart-Personal als unangebracht erachtet werden, werden diese gelöscht und folglich weder auf der Facebook-Seite des Unternehmens veröffentlicht noch auf Anfrage an den Kunden gesendet.
§ 10 Die Unternehmensleitung und das Personal der Anlage haften nicht für den Verlust, Diebstahl, das Verschwinden oder die Beschädigung von Gegenständen (Brillen etc.) oder Kleidungsstücken, die Spielern oder Kunden gehören. Den Spielern werden kostenlose Schließfächer zur Verfügung gestellt, in denen sie ihre persönlichen Gegenstände, solange sie spielen, aufbewahren können. Haargummis (um lange Haare zusammenzubinden) und Bänder für Brillen werden Spielern zur Verfügung gestellt, die keine haben. BattleKart haftet nicht für gestohlene oder beschädigte, auf dem Parkplatz der Anlage geparkte Fahrzeuge.
§ 11 BattleKart bietet keine Kinderbetreuung an. Stellen Sie sicher, dass Sie jemanden haben, der während Ihrer Partie auf Ihre Kinder, die nicht spielen können, aufpasst.
§ 12 Die Nichteinhaltung eines Punktes dieser Hausordnung kann dazu führen, dass ein Spieler ohne Rückzahlung oder eine andere Form der Entschädigung aus der Partie verwiesen wird. BattleKart behält sich des Weiteren das Recht vor, Personen (Spieler oder nicht), die sich nicht an die Hausordnung halten, von der Anlage zu verweisen.
§ 13 Unbeschadet möglicher Rechtswege entscheidet die Geschäftsleitung von BattleKart, falls erforderlich, über das Vorgehen in Fällen, die in der vorliegenden Hausordnung nicht genannt werden. Beschwerden und Anregungen jeder Art sind schriftlich an die Unternehmensleitung zu richten.
§ 14 BattleKart ist berechtigt, Fotos und sonstige Medien in seinen Räumlichkeiten zu machen und die freie Verbreitung der Medien sicherzustellen.
§ 15 BattleKart ist berechtigt, Fotos und sonstige Medien in seinen Räumlichkeiten zu machen und die freie Verbreitung der Medien sicherzustellen.
§ 16 Diese Hausordnung wird in der Anlage sichtbar und dauerhaft angebracht.